Andere Länder, andere Steuern

Anwälte für Ihr Erbe und die Erbschaftssteuer in Spanien

Doppelqualifiziert in Deutschland und Spanien. Wir begleiten Sie bei Immobilienerwerb, Nachlassplanung und Steueroptimierung — verständlich und mit langjähriger Erfahrung.

Doppelqualifikation im Recht

Expertise und umfassende Rechtsberatung im spanischen und deutschen Erbrecht.

Umfangreiche Dienstleistungen

Beratung in Nachlassplanung und Steueroptimierung in Spanien.

Klare, verständliche Beratung

Erklärungen zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten.

Langjährige Erfahrung

Tiefe Kenntnis des spanischen Erbrechts und lokaler Gegebenheiten.

Beratung im Erbrecht

Kompetente Beratung im spanischen und deutschen Erbrecht

Für viele Deutsche und andere Nordeuropäer ist die spanische Erbschaftssteuer mit ihren Besonderheiten ein unbekanntes Terrain.

Um sich vor hohen Steuersätzen aufgrund der Komplexität internationaler Sachverhalte zu schützen, sollten Sie die professionelle Beratung eines erfahrenen Anwalts in Anspruch nehmen.

Wer in Spanien eine (Ferien-)Immobilie erwerben möchte, wird feststellen, dass bereits beim Kauf spezielle Regeln eingehalten werden müssen. Und wenn es dann um das Erben bzw. Vererben geht, wird es sogar noch komplizierter.

Deshalb ist spanisches Erbrecht bereits beim Kauf von Immobilien unbedingt zu bedenken.

Anwälte für Ihr Erbe und die Erbschaftssteuer in Spanien
Jahre Erfahrung
+ 0
Dr. Manuel Stiff legt hohen Wert darauf, den Sachverhalt und die Hintergründe so zu erklären, dass Sie es verstehen.
Anwälte für Ihr Erbe und die Erbschaftssteuer in Spanien
Deutsch-spanische Anwälte

Professionelle Beratung rund um das Erbrecht in Spanien

Als deutsch-spanischer Rechtsanwalt und Abogado ist Dr. Manuel Stiff der richtige Ansprechpartner.

Er weiß, was im spanischen Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht und beim Erwerb von Immobilien zu kennen und zu beachten ist.

Er analysiert jeden Sachverhalt individuell und erklärt Ihnen die Details auf eine verständliche Art und Weise, sodass auch juristische Laien die Hintergründe verstehen.

Dr. Manuel Stiff, deutscher Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Deutschland und Spanien, ist Experte für spanisches sowie deutsches Immobilien- und Erbrecht.

Er steht Ihnen mit seiner Expertise als Ansprechpartner für eine fundierte Rechtsberatung zur Verfügung und hilft Ihnen bei allen Fragen zum spanischen Erbrecht und zur Erbschaftssteuer in Spanien und in Deutschland.

Profitieren Sie von der Beratung einer unserer erfahrenen Anwälte und lassen Sie sich beraten
Dr. Manuel Stiff, Rechtsanwalt und Abogado in Mallorca
Über Dr. Manuel Stiff

Rechtsanwalt für Erbschaftssteuer in Spanien

Rechtsanwalt Dr. Stiff unterstützt seine Mandanten aber nicht nur mit einer erbrechtlichen Beratung und der Abwicklung von Erbschaften, sondern auch beim rechtssicheren Immobilienerwerb und familien– sowie familien- und wirtschaftsrechtlichen Fragen.

Auch die juristische Begleitung von Unternehmens- und Gesellschaftsgründungen in Spanien zählt zum vielseitigen Tätigkeitsspektrum der deutsch-spanischen Kanzlei.

Durch seine Doppelzulassung und umfassenden Erfahrungswerte aus diversen spanischen und deutschen Rechtsangelegenheiten bildet Dr. Stiff eine juristische Schnittstelle zwischen den gesetzlichen Regelungen beider Staaten.

Erbrechtliche Beratung
100%
Abwicklung von Erbschaften
100%
Immobilienerwerb und Familie
100%
Unser Team

Unsere Anwälte

Wer in Spanien eine Immobilie erwerben möchte, wird feststellen, dass schon beim Kauf spezielle Regeln eingehalten werden müssen – und beim Erben wird es noch komplizierter.

Dr. Manuel Stiff, Rechtsanwalt und Abogado in Mallorca

Dr. Manuel Stiff

Rechtsanwalt und Abogado in Mallorca.

Dr. David Cuenca, Rechtsanwalt und abogado inscrito

Dr. David Cuenca

Rechtsanwalt und abogado inscrito.

Carlos Vázquez, Kooperationsanwalt in Düsseldorf für Erbrecht

Carlos Vázquez

Kooperationsanwalt in Düsseldorf für Erbrecht.

Itamar Restrepo, Jurista, LL.M Münster

Itamar Restrepo

Jurista, LL.M Münster.

Unsere Leistungen

Umfassende Rechtsberatung

Wer in Spanien eine Immobilie erwerben möchte, wird feststellen, dass schon beim Kauf spezielle Regeln eingehalten werden müssen – und beim Erben wird es noch komplizierter.

Erben und Vererben spanischer Immobilien

Das spanische Erbrecht für Immobilien ist sowohl beim Erwerb als auch bei der Vererbung rechtlich und steuerlich komplex. Ein Schlüsselaspekt ist die notarielle Erbschaftsannahme, die im spanischen Notariats- und Grundbuchwesen für die Übertragung des Immobilieneigentums erforderlich ist.

Immobilienerwerb in Spanien

Beim Kauf hochwertiger Ferienhäuser in Spanien ist die potenziell hohe Erbschaftssteuer ein wichtiger Aspekt. Es ist ratsam, die zukünftige Erbschaftssteuersituation bereits vor dem Erwerb zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf Notfallsituationen oder einen geplanten Generationswechsel.

Die Erbschaftssteuer in Spanien

Die Erbschaftssteuer Spaniens ist in aller Regel, aber auch je nach Provinz; deutlich höher als die deutsche und wird voraussichtlich noch weitere Erhöhungen erfahren. Hier finden Sie wichtige Informationen über das Erbrecht in Spanien und die Unterschiede zum deutschen Recht.

Gesetzliche Erbfolge und Testamente

Jahr für Jahr verlagern immer mehr Nordeuropäer ihren Alterssitz nach Spanien oder erwerben ein eigenes Feriendomizil, zum Beispiel eine Finca auf Mallorca. Doch was ist zu tun, wenn ein Erbfall eintritt?...

Nachlassplanung und Erbschaft in Spanien

Als EU-Bürger mit Vermögen in Spanien ist es wichtig, die wesentlichen Bestimmungen der Europäischen Erbrechtsverordnung zu kennen. Diese regelt die Erbfolge nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers, unabhängig von Nationalität oder Vermögensstandort.

Wir können helfen

Ihre Rechtsanwälte für deutsch-spanisches Erbrecht direkt in Ihrer Nähe.

01

Erstberatung

Wir besprechen Ihre individuelle Situation und klären die ersten rechtlichen Fragen.

02

Analyse

Prüfung der Testamente, Erbschaftssteuer und steuerlichen Situation in Spanien.

03

Strategie

Entwicklung einer optimalen Lösung zur Steuerminimierung und rechtssicheren Abwicklung.

04

Umsetzung

Vollständige Begleitung bei der Erbschaftsannahme, Steuererklärung und Grundbuchänderung.

Teildienste

Einige unserer Leistungen bei der Abwicklung eines Nachlasses

Streitige Abwicklung

Nicht-streitige Abwicklung

Vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte zeigen Ihnen, wie Ihre Steuern korrekt berechnet werden und welche Optimierungsmöglichkeiten Sie nutzen können. Profitieren Sie von unserer fundierten Expertise bei Erbschaftssteuer und Immobilienkauf in Spanien.

Blog

Weitere Informationen finden Sie in unserem Blog

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer in Spanien

Im europäischen Vergleich galt bislang die spanische Erbschaftssteuer, je nach Provinz, als eine der höchsten. Diese hohe Steuerbelastung hat ihre Hauptursache darin, dass in Spanien nur sehr geringe Freibeträge für die Erbschaftssteuer gewährt werden. Zudem gilt das im Oktober 2012 in Kraft getretene Doppelbesteuerungsabkommen nach wie vor nicht für die Schenkungs- und Erbschaftssteuern. Steuerklassen und Freibeträge bei der spanischen Erbschaftssteuer

Lesen Sie mehr »

Erbschaftssteuererklärung in Spanien

Das spanische Erbschaftssteuergesetz von 1988 enthält Regelungen zur spanischen Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer und gilt für Vermögensübertragungen und -übergänge durch Schenkungen oder Erbschaften. Die komplexe Thematik erfordert eine professionelle Rechtsberatung. Der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Manuel Stiff berät Sie rund um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte des spanischen Nachlasses, zum Beispiel auch über die richtige Abgabe der Erbschaftssteuererklärung in Spanien. Unter anderem

Lesen Sie mehr »

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer in Spanien

Im europäischen Vergleich galt bislang die spanische Erbschaftssteuer, je nach Provinz, als eine der höchsten. Diese hohe Steuerbelastung hat ihre Hauptursache darin, dass in Spanien nur sehr geringe Freibeträge für die Erbschaftssteuer gewährt werden. Zudem gilt das im Oktober 2012 in Kraft getretene Doppelbesteuerungsabkommen nach wie vor nicht für die Schenkungs- und Erbschaftssteuern. Steuerklassen und Freibeträge bei der spanischen Erbschaftssteuer

Lesen Sie mehr »

Erbschaftssteuererklärung in Spanien

Das spanische Erbschaftssteuergesetz von 1988 enthält Regelungen zur spanischen Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer und gilt für Vermögensübertragungen und -übergänge durch Schenkungen oder Erbschaften. Die komplexe Thematik erfordert eine professionelle Rechtsberatung. Der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Manuel Stiff berät Sie rund um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte des spanischen Nachlasses, zum Beispiel auch über die richtige Abgabe der Erbschaftssteuererklärung in Spanien. Unter anderem

Lesen Sie mehr »

Die spanische S.L.: Beratung bei Gründung und dem Vererben von Anteilen

Ähnlich der deutschen GmbH ist die SL (Sociedad de Responsabilidad Limitada) in Spanien eine Gesellschaftsform mit Haftungsbeschränkung. Das heißt, der Gesellschafter haftet nur in der Höhe seiner Einlage.Dabei kann die S.L. einen oder mehrere Geschäftsführer haben, die in Spanien als „Administrador“ bezeichnet werden. Sie leiten die Geschicke der Gesellschaft und sind damit verantwortlich für deren Aktivitäten, die in einer Satzung

Lesen Sie mehr »
Kontaktieren Sie uns für Beratung und Informationen
Nach oben scrollen
Erbschaftssteuer in Spanien Logo
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen das bestmögliche Benutzererlebnis zu bieten. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus wie das Wiedererkennen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, oder die Unterstützung unseres Teams beim Verständnis darüber, welche Abschnitte der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.