Rechtsanwälte für spanisches Erbrecht

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Wenn ein Nordeuropäer verstirbt, der in Spanien Vermögen besitzt, stellt sich für die Hinterbliebenen immer die Frage nach der Vorgehensweise bereits im Rahmen des Beantragungsverfahrens für den Erbschein oder das europäische Nachlasszeugnis.

Denn man muss sich hier mit einer fremden Rechtsordnung und mit Dokumenten in einer fremden Sprache beschäftigen.

Eine besondere Schwierigkeit stellt zudem im Erbrecht die Situation dar, wenn es zur faktischen sogenannte Nachlassspaltung für Eigentümer von in Spanien belegenem Immobilienvermögen kommt.

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Ohne einen Anwalt für spanisches Erbrecht wird man diese Herausforderung kaum meistern können.
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Über Dr. Manuel Stiff

Doppelzulassung als Rechtsanwalt und Abogado besitzt, Mandanten in Deutschland und Spanien

Wenn Sie einen fachkompetenten Rechtsanwalt benötigen, der Experte für spanisches Erbrecht und die spanische Erbschaftssteuer ist, dann ist Dr. Manuel Stiff für Sie der passende Ansprechpartner.

Seit 1995 betreut Dr. Stiff, der eine Doppelzulassung als Rechtsanwalt und Abogado besitzt, Mandanten in Deutschland und Spanien.

In Spanien ist seit 2002 eine persönliche Beratung in der Kanzlei auf Mallorca möglich.

Das Team im Büro Mallorca besteht aus sieben Anwälten.

Als Rechtsanwalt hat sich Dr. Stiff und sein Team auf deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten spezialisiert und besitzt auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit eine entsprechend große Expertise als Rechtsanwalt für spanisches Erbrecht.

Erbrechtlichen Beratung
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Abwicklung von Erbschaften
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Immobilienerwerb und familien
100%
Jahre Erfahrung
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Als Rechtsanwalt hat sich Dr. Stiff und sein Team auf deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten spezialisiert.
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Deutsch-spanischen Anwalts

Umfassendes Portfolio an juristischen Leistungen anbieten

Dr. Stiff und seine spanischen Kollegen können ihren Mandanten ein umfassendes Portfolio an juristischen Leistungen anbieten.

Die Rechtsanwälte mit Sitz auf Mallorca unterstützen ihre Mandanten zudem bei allen Investitionen und Wirtschaftsrechtsfragen in Spanien sowie der juristischen Begleitung von Unternehmens- und Gesellschaftsgründungen (in Deutschland als auch in Spanien bei z.B. einer Sociedad Limitada, S.L.).

Unsere Kanzlei steht Ihnen außerdem für rechtssichere Immobilienkäufe und -verkäufe zur Seite.

Unser Team

Unsere Anwälte

Wer in Spanien eine Immobilie erwerben möchte, wird feststellen, dass schon beim Kauf spezielle Regeln eingehalten werden müssen – und beim Erben wird es noch komplizierter.

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Dr. Manuel Stiff

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Dr. David Cuenca

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Carlos Vázquez

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Itamar Restrepo

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Unsere Leistungen

Umfassende Rechtsberatung

Wer in Spanien eine Immobilie erwerben möchte, wird feststellen, dass schon beim Kauf spezielle Regeln eingehalten werden müssen – und beim Erben wird es noch komplizierter.

Die frühzeitige Nachlassplanung

Mit Dr. Stiff und Partnern, die alle besondere Qualifikationen als Rechtsanwälte in familien- und erbschaftsteuerrechtlichen Fragen vorzuweisen haben, gewinnen Sie versierte Partner, die Sie in Ihren Rechtsangelegenheiten mit spanischen und nordeuropäischen Bezügen professionell unterstützen.

Besondere Vorteile sind dabei die Sprachkompetenz und eine langjährige Erfahrung in spanisch-deutschen Erbfällen.

Erbfälle auch anderer Nationalitäten werden ebenfalls bearbeitet, wie z.B. Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Luxemburg und aus den skandinavischen Staaten.

Rechtsanwalt für die Erbschaftssteuer in Spanien

Dr. Stiff und seine spanischen Kollegen fungieren als Schnittstelle zwischen den spanischen und nördlichen oft deutschen Rechtsangelegenheiten und kennen sich entsprechend gut in beiden Rechtssystemen aus.

Jeder juristische Sachverhalt wird entsprechend analysiert und erklärt.

In einer professionellen Beratung durch Dr. Stiff und sein Team werden die juristischen Hintergründe und alle Details auf eine verständliche Art und Weise erläutert.

Dabei können Sie als Mandant vom breiten Tätigkeitsspektrum der Kanzlei profitieren.

Wertermittlung bei spanischen Immobilien

Im Falle des Erbes einer spanischen Immobilie, der Immobilienübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder einer Schenkung wird der Referenzwert benötigt. Ebenso bei der steueroptimierten Bewertung von Immobilien.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt bei der Wertermittlung von Immobilien der Referenzwert im gesamten spanischen Staatsgebiet. Der Referenzwert ersetzt den steuerlichen Mindestwert und stellt bei der Bewertung von Immobilien in notariellen Urkunden eine Untergrenze dar.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, beraten Sie Dr. Stiff und seine Anwaltskollegen gerne.

Machen Sie noch heute einen Beratungstermin!

Die Spezialisten für spanisches und deutsches und nordeuropäisches Erbrecht, Dr. Stiff & Partner mit Sitz in Palma de Mallorca, helfen und begleiten Sie bei der Annahme und Abwicklung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses in Spanien.

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Erbschaftssteuer in Spanien
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