Verjährung der Erbschaftssteuer in Spanien
Für die Erbschaftssteuer in Spanien gilt grundsätzlich: Nicht in Spanien ansässige Erben müssen für den Fall, dass in Spanien belegenes Vermögen Teil des Nachlasses eines nordeuropäischen Erblassers ist, gemäß Erbschaftssteuerregelung

